Tage danach hörten wir nichts. Wir sind davon ausgegangen, dass bereits wie abgesprochen alles in die Wege geleitet wurde. Doch weit gefehlt. Am 02.03.2016 (also 2 Wochen später) habe ich dann wieder zum Hörer gegriffen, um mal nachzuhaken, wie der Stand der Dinge ist. Man wird’s nicht glauben, der Anwalt hatte noch NICHTS getan!!! Völlig empört über diesen Sachstand, habe ich ihn erneut darauf hingewiesen, dass es eilt und wir hier in ein Haus mit teils nassen Wänden eingezogen sind.
Der gute Mann war am Telefon plötzlich sehr abweisend und sagte, er mache dann jetzt alles fertig und meldet sich. Mir kam das komisch vor… Daher schrieb ich ihm noch einmal eine E-Mail mit der Information, dass dies sehr unprofessionell sei und er nun eine Stunde hat um den Entwurf anzufertigen – andernfalls suchen wir uns einen anderen, fähigen und kompetenten Anwalt.
Hat gewirkt, würde ich sagen. Denn nur 6 Minuten nach Fristende befand sich der Entwurf in meinem E-Mail Postfach zur Ansicht. Allerdings waren in diesem Schreiben nicht nur Rechtschreibfehler enthalten, sondern ich musste auch noch Zahlen und einige weitere Sätze korrigieren, die er falsch aus dem Kaufvertrag „kopierte“. Glaubt man das? Nein – wir konnten es auch nicht fassen. Aber zumindest schien nun, einen Monat nachdem wir die ersten nassen Stellen feststellten, endlich alles ins Rollen zu kommen.
Am 17.03.2016 erhielten wir dann die Information, dass das Gericht die Gegenseite aufgefordert hat, binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen.